
Ing. Viktória Horáčiková
Steuerberater
Die Abgabe einer Steuererklärung ist eine der grundlegenden Pflichten der Steuerzahler, die die ordnungsgemäße Abführung der Steuern an den Staatshaushalt gewährleistet. Der Kern der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt von Jahr zu Jahr unverändert, aber die Schwellenwerte, die bestimmen, wann eine Person verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, ändern sich. Jedes Jahr werden diese Grenzen geringfügig angepasst, so dass es wichtig ist, die Änderungen in der Gesetzgebung zu verfolgen und die aktuellen Bedingungen zu beachten. Für natürliche und juristische Personen gelten unterschiedliche Regeln und Ausnahmen, die sich auf die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung auswirken. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Abgabepflichten für die Steuererklärung 2024 und gibt einen Überblick über wichtige Fristen und Verlängerungsmöglichkeiten.
Persönliche Einkommensteuererklärung
Eine natürliche Person ist verpflichtet, eine Steuererklärung für das Jahr 2024 abzugeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Betrag von 2 823,24 Euro übersteigt, was 50 % des steuerfreien Grundbetrags pro Steuerpflichtigem entspricht. Diese Summe orientiert sich an der Höhe des Existenzminimums, weshalb sich diese Grenze jährlich ändert. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht auch dann, wenn das Einkommen die genannte Grenze nicht erreicht, aber der Steuerpflichtige einen steuerlichen Verlust ausweist. Dies betrifft ausschließlich selbständige Erwerbstätige (SZČO), die nachweisbare Ausgaben für ihre Einkünfte geltend machen.
Es ist wichtig, den Begriff „zu versteuerndes Einkommen“ zu beachten. Dabei handelt es sich um Einkünfte, die steuerpflichtig sind und nicht von der Steuer befreit wurden. Einkünfte wie Sozialleistungen, der Verkauf von Immobilien oder Aktien sowie andere, die unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen steuerbefreit sind, werden daher nicht in die Grenze von 2.823,24 Euro einbezogen.
Wenn die Einkünfte die oben genannte Grenze nicht übersteigen oder nur durch steuerfreie Einkünfte diese Summe erreichen, besteht keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Es gibt jedoch weitere Ausnahmen, in denen eine natürliche Person keine Steuererklärung abgeben muss. Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit in der Slowakei hatte und seinen Arbeitgeber um eine Jahresabrechnung gebeten hat oder wenn die Einkünfte durch eine Quellensteuer besteuert wurden und der Steuerpflichtige entschieden hat, diese Steuer nicht als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer zu betrachten.
Steuerresidenten der Slowakischen Republik, die auch Einkünfte aus dem Ausland hatten, sind verpflichtet, ihr weltweites Einkommen in der Slowakei zu versteuern. Das bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger, der Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, einer selbständigen Tätigkeit oder anderen Quellen im Ausland erzielt hat, diese in seine Steuererklärung aufnehmen und nach slowakischem Steuerrecht versteuern muss. Falls zwischen der Slowakei und dem betreffenden Land ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, kann der Steuerpflichtige eine entsprechende Methode zur Eliminierung der Doppelbesteuerung anwenden, wie die Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer oder die Freistellungsmethode.
Bei der Abgabe der Steuererklärung ist es wichtig, das richtige Formular zu verwenden. Natürliche Personen nutzen das Formular Typ A, wenn sie nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit hatten, oder das Formular Typ B, wenn sie andere Einkünfte hatten, z. B. aus selbständiger Tätigkeit, der Vermietung von Immobilien, Kapitalvermögen (z. B. Zinsen auf Darlehen) oder sonstigen Einkünften, die im Einkommensteuergesetz aufgeführt sind.
Einkommensteuererklärung für Körperschaften
Anders verhält es sich bei Kapitalgesellschaften, denn jede Kapitalgesellschaft ist verpflichtet, eine Steuererklärung für 2024 abzugeben, auch wenn sie keine Einkünfte gemeldet hat. Körperschaften wie s.r.o., a.s., v.o.s. und k.s. müssen unabhängig von der Höhe des Einkommens eine Erklärung abgeben. Non-Profit-Organisationen, zivile Vereinigungen, Haushalts- und Beitragsorganisationen sind jedoch befreit und müssen keine Steuererklärung abgeben, wenn sie nur steuerbefreite Einkünfte oder Einkünfte, auf die Steuern einbehalten werden, haben. Üben solche Einrichtungen jedoch neben ihrer Haupttätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit aus (z. B. Mieteinnahmen oder Werbung), sind sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Juristische Personen verwenden das einheitliche Formular für die Körperschaftssteuererklärung, das für den jeweiligen Steuerzeitraum veröffentlicht wird.
Wann ist die Steuererklärung fällig?
Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung endet am 31. März 2025, kann jedoch um drei Monate, d.h. bis zum 30. Juni 2025, und, wenn die natürliche oder juristische Person Einkünfte aus dem Ausland hatte, um bis zu sechs Monate, d.h. bis zum 30. September 2025, verlängert werden. Eine Verlängerung der Frist muss nicht bei der Steuerverwaltung beantragt werden, außer bei Steuerpflichtigen, die sich in Konkurs oder Liquidation befinden. Um die Frist zu verlängern, reicht es aus, der Steuerbehörde bis spätestens 31. März 2025 eine Mitteilung vorzulegen, in der der Steuerpflichtige die neue Frist für die Abgabe der Steuererklärung angibt. Die Einkommensteuer ist auch innerhalb dieser neuen Frist zu zahlen.
Fazit
Die Abgabe einer Steuererklärung kann für manche Steuerzahler mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Daher ist es wichtig, dass Sie im Voraus alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und sich über die geltenden Rechtsvorschriften auf dem Laufenden halten. Es ist ratsam, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, der bei der Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen hilft. Ein konsequentes und professionelles Vorgehen kann spätere Probleme vermeiden und sicherstellen, dass die steuerlichen Verpflichtungen korrekt und rechtzeitig erfüllt werden. Durch die Inanspruchnahme der Dienste eines Steuerberaters vermeidet der Steuerpflichtige mögliche Strafen. Darüber hinaus kann ein Steuerberater potenzielle Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerschuld aufzeigen, z. B. durch die Geltendmachung verschiedener Ausgaben oder die Inanspruchnahme verschiedener Steuerbefreiungen.
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