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Marcel Muráni, Steuerberater

Sind Sie verpflichtet, für das Jahr 2024 eine Einkommensteuererklärung einzureichen? Welche Steuersätze gelten für natürliche Personen im Jahr 2024? Und welche Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Beitrag.

 

Pflicht zur Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024

Die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss spätestens bis zum 31. März 2025 eingereicht werden – entweder bei einem beliebigen Finanzamt oder elektronisch über das Portal der Finanzverwaltung. Innerhalb dieser Frist ist der Steuerpflichtige auch verpflichtet, die Einkommensteuer zu bezahlen.

Die Einkommensteuererklärung ist von einer natürlichen Person einzureichen, wenn ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr 2024 den Betrag von 2.823,24 € übersteigen (mit der Ausnahme gemäß § 32 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, z. B. wenn sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt und ihren Arbeitgeber mit der Jahresveranlagung der Steuer beauftragt hat) oder wenn sie einen Steuerverlust ausweist.

Zu den gesamten steuerpflichtigen Einkünften gehören alle erzielten Einkünfte, die der Steuerpflicht unterliegen und nicht von der Einkommensteuer befreit sind.

In die Summe der gesamten steuerpflichtigen Einkünfte zur Beurteilung der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung (2.823,24 €) werden Einkünfte, bei denen die Steuer durch Abzug gemäß § 43 erhoben wird, nicht einbezogen, wenn:

  • durch diesen Steuerabzug die Steuerpflicht erfüllt ist, oder
  • der Steuerpflichtige die Vorgehensweise gemäß § 43 Abs. 7 nicht anwendet (z. B. wenn sich der Steuerpflichtige entscheidet, den Steuerabzug gemäß § 43 nicht als Vorauszahlung auf die Steuer zu behandeln).

Einkommensteuersätze für das Jahr 2024 vs. 2025

Ein Steuerpflichtiger (natürliche Person) muss zur korrekten Berechnung seiner Steuerpflicht zuerst die Einkünfte den entsprechenden Paragraphen des Einkommensteuergesetzes (EStG, § 5 – § 8) zuordnen, die Bemessungsgrundlage berechnen und anschließend den richtigen Steuersatz anwenden.

In der folgenden Tabelle geben wir einen Überblick über die Steuersätze für den Fall, dass:

  • der Steuerpflichtige die Bemessungsgrundlage als Summe der Teilbemessungsgrundlagen aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (abzüglich der steuerfreien Beträge), Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus der Nutzung eines Werkes sowie sonstigen Einkünften ermittelt.

Veranlagungszeitraum

Wann wird angewendet?

Steuersatz

2024

 auf die berechnete Bemessungsgrundlage, die das 176,8-fache des geltenden Existenzminimums (für 2024: 47.537,98 €) nicht überschreitet 19%
2024 auf den Teil der Bemessungsgrundlage, der 47.537,98 € übersteigt

25%

  • der Steuerpflichtige die Bemessungsgrundlage als Summe der Teilbemessungsgrundlagen aus Einkünften aus Gewerbebetrieb und anderen selbstständigen Erwerbstätigkeiten ermittelt.

Veranlagungszeitraum

Erzielte steuerpflichtige Einkünfte (SE) Steuersatz

2024

SE  ≤ 60 000

15%

2024

SE > 60 000 (auf den Teil der Bemessungsgrundlage, der das 47.537,98 € nicht überschreit)

19%

2024

SE > 60 000 (auf den Teil der Bemessungsgrundlage, der 47.537,98 € übersteigt)

25%

 

2025 SE  ≤ 100 000

15%

2025

SE > 100 000(auf den Teil der Bemessungsgrundlage, der das 176,8-fache des geltenden Existenzminimums nicht überschreitet)

19%

2025 SE > 100 000(auf den Teil der Bemessungsgrundlage, der das 176,8-fache des geltenden Existenzminimums übersteigt)

25%

Im Rahmen des Konsolidierungspakets wird die Grenze für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (15 %) für steuerpflichtige Einkünfte von 60.000 € auf 100.000 € angepasst. Der ermäßigte Steuersatz von 15 % bleibt erhalten, im Gegensatz zum Steuersatz für Körperschaften, der von 15 % auf 10 % gesenkt wurde.

Im Falle, dass der Steuerpflichtige einen Gewinnanteil (Dividende) ausgezahlt bekommt, wird der folgende Steuersatz angewendet. Die angegebenen Steuersätze gelten für ausgezahlte Dividenden für Veranlagungszeiträume, die spätestens am 1.1.2024 bzw. 1.1.2025 beginnen, unabhängig davon, in welchem Zeitraum sie ausgezahlt werden.

Veranlagungszeitraum Steuersatz bei der Auszahlung von Gewinnbeteiligungen
2024

10%

2025

7%

Steuerbonus für Kinder für die Jahre 2024 vs. 2025

Der Steuerbonus für Kinder hat in den vergangenen Jahren mehrere Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen erfahren. Wie hoch ist der Betrag und welche Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme des Steuerbonus für Kinder im Jahr 2024?

Im Jahr 2024

Ab 1.1.2025

Alter des Kindes

Höhe des Steuerbonus Alter des Kindes Höhe des Steuerbonus
0 – 18 Jahre 140 € 0 – 15 Jahre

100 €

18 – 25 Jahre

50 €

15 – 18 Jahre

50 €

Entwicklung der Elektromobilität ab dem 1. Januar 2025

Derzeit, wenn ein Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug auch für private Zwecke nutzt, wird ihm ein geldwerter Vorteil in Höhe von 1 % des Anschaffungswertes des Fahrzeugs versteuert.

Ab dem 1. Januar 2025 wird bei privater Nutzung eines Dienstfahrzeugs, das als Elektrofahrzeug gilt, ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,5 % des Anschaffungswertes des Fahrzeugs versteuert.

 

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