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Marcel Muráni, Steuerberater

Im Rahmen des Konsolidierungspakets tritt ab dem 1. Januar 2025 das Gesetz über die neue Finanztransaktionssteuer in Kraft und wird sowohl für juristische Personen als auch für natürliche Personen – Unternehmer – gelten. Die Finanztransaktionssteuer wird als neue Steuerform existieren. Die Bank zieht die Steuer ähnlich wie Bankgebühren vom Konto des Steuerpflichtigen ein und stellt somit eine steuerlich abzugsfähige Ausgabe des Unternehmens dar.

Der Steuerschuldner (die Bank bzw. der Steuerpflichtige, auf den die Steuerpflicht übergeht) muss die Steuer spätestens bis zum Ende des Monats, der dem Steuerzeitraum folgt, abführen. Der Steuerzeitraum ist ein Kalendermonat. Die Steuer wird monatlich gezahlt, wobei der erste Steuerzeitraum im April 2025 beginnt.

Das Gesetz über die Finanztransaktionssteuer wird sich auf folgende Gruppen beziehen:

  • juristische Personen,
  • Organisationszweige und
  • Unternehmer.

Es ist bisher nicht näher spezifiziert, ob es alle Tätigkeiten gemäß § 6 des Einkommensteuergesetzes betreffen wird. In der Begründung des Gesetzes wird bei der Definition des Unternehmers auf das Handelsgesetzbuch verwiesen, wonach als Unternehmer gilt: eine im Handelsregister eingetragene Person, eine Person, die auf Grundlage einer Gewerbeberechtigung tätig ist, eine Person, die auf Grundlage einer anderen als einer Gewerbeberechtigung tätig ist (darunter fallen auch Psychologen, Ärzte, Anwälte, Notare, Finanzvermittler, Künstler, Schriftsteller usw.) sowie natürliche Personen, die landwirtschaftliche Produktion betreiben.

Die neue Steuer betrifft keine Privatpersonen, die keine Unternehmer sind, sowie keine staatlichen Haushalts- und Beitragsorganisationen des Staates.

Wer wird Steuerzahler sein?

Die Steuerzahler werden Banken sein und in einigen ausgewählten Fällen auch Unternehmer, die verpflichtet sind, ein Transaktionskonto einzurichten, von dem die Steuer abgeführt wird.

Derzeit hat nicht jeder Unternehmer ein Geschäftskonto und führt Geschäftstransaktionen über ein privates Bankkonto durch. Nach dem Gesetz über die Finanztransaktionssteuer ist eine natürliche Person verpflichtet, spätestens bis zum 31. März 2025 ein separates Geschäftskonto (ein vom Privatkonto getrenntes Transaktionskonto) einzurichten.

Steuerzahler werden Banken und Zahlungsdienstleister mit Sitz in der Slowakei bzw. Zweigniederlassungen ausländischer Banken sein.

Auch der Steuerpflichtige selbst kann zum Steuerzahler werden. Ein Steuerpflichtiger wird dann zum Steuerzahler, wenn:

  • er von Konten außerhalb der Slowakei Zahlungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der Slowakei durchführt,
  • ihm Kosten von einer Person, die in seinem Namen Zahlungen für seine Tätigkeit in der Slowakei leistet, weiterberechnet werden,
  • er Transaktionen im Zusammenhang mit seinem Geschäft über ein anderes als das Transaktionskonto abwickelt.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Transaktionssteuer auch Sie betrifft, oder wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder schreiben Sie uns direkt an office@emineopartners.sk.

Wie hoch ist der Steuersatz?

  • Normale Debittransaktionen: 0,40 % des Transaktionsbetrags. Wenn die Transaktion über eine Bank mit Sitz in der Slowakei durchgeführt wird, ist die maximale Steuer auf 40 Euro pro Transaktion begrenzt. Bei einer Transaktion von einem Konto im Ausland ist die maximale Steuer nicht begrenzt.
  • Bargeldabhebung vom Transaktionskonto: 0,80 % des Abhebungsbetrags, ohne Begrenzung der maximalen Steuer.
  • Weiterberechnung von Kosten: 0,40 % der weiterberechneten Kosten, ohne Begrenzung der maximalen Steuer.
  • Verwendung der Zahlungskarte: 2 Euro jährlich pro Karte, sofern diese im Jahr mindestens einmal verwendet wurde.

Der erste Steuerzeitraum beginnt im April 2025, und Unternehmer werden verpflichtet sein, die Steuer monatlich auf Basis der durchgeführten Transaktionen abzuführen. Mit einem guten Buchhalter sollte es möglich sein, sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

Besteuerte Transaktionen:

  • Abbuchungen vom Bankkonto des Steuerpflichtigen,
  • Bargeldabhebungen,
  • Kostenverrechnungen für Zahlungen des Steuerpflichtigen, die von einer anderen Person in seinem Namen durchgeführt wurden.

Die neue Transaktionssteuer wird auch auf bereits besteuerte Gelder angewendet, wie etwa Gehaltszahlungen, Dividendenzahlungen usw. Auch Kreditrückzahlungen werden besteuert.

Von der Steuer befreite Transaktionen:

  • Zahlungen von Steuern und Abgaben,
  • Kartenzahlungen (über physische Terminals oder Online-Zahlungsportale) und andere.

Die aktuelle Version des Gesetzes enthält Unklarheiten, neue undefinierte Begriffe und wirft viele Fragen auf. Wir werden die Situation weiter beobachten und Ihnen bei Fragen gerne zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen.

Die Informationen auf dieser Website sollen Ihnen einen grundlegenden Überblick über steuerliche, buchhalterische und rechtliche Vorschriften geben. Sie dienen in keiner Weise als Leitfaden für ihre Anwendung in der Praxis, die erheblich von den zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften abweichen kann. Die Informationen auf dieser Website garantieren keine rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige professionelle Beratung oder Dienstleistungen. Aus diesem Grund sollten Informationen nicht als Ersatz für Expertenberatungen mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsberatern oder anderen Beratern angesehen werden. EMINEO PARTNERS haftet nicht für Unstimmigkeiten, Auslassungen oder Ergebnisse, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben. Alle Angaben und Beispiele erfolgen ohne Gewähr für ihre praktische Anwendbarkeit. EMINEO PARTNERS ist nicht verpflichtet, die geltenden Gesetze zu den auf dieser Website bereitgestellten Informationen und Beispielen widerzuspiegeln.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.