Am 18. September 2019 verabschiedete das slowakische Parlament eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, mit der eine neue Einkommensteuer von 15% für Einzelunternehmer und juristische Personen eingeführt wurde.
Im folgenden Artikel werden wir einige Fragen beantworten, die mit dieser Änderung verbunden sind:
Seit wann gilt der ermäßigte Einkommensteuersatz?
Zusammen mit der Novelle des Gesetzes wird ein neuer § 52zz hinzugefügt, der festlegt, dass der neue Körperschaft- und Einkommensteuersatz erstmal in der Steuerperiode nach dem 1. Januar 2020 angewendet wird. Unternehmer können von einer niedrigeren Steuer profitieren, wenn sie die Steuern in Jahr 2021 für das Steuerjahr 2020 zahlen werden.
Für wen gilt die ermäßigte Steuer?
Der neue Einkommensteuersatz steht Unternehmern zur Verfügung, deren Einkommen (Einnahmen) für die Steuerperiode 100.000 € nicht überschreiten.
Was wird passieren, wenn ein Einzelunternehmer oder ein Unternehmen ein Einkommen von 101.000 € erzielt?
In diesem Fall ändert sich nichts für den Einzelunternehmer oder die juristische Person. Es gilt derselbe Steuersatz wie vorher.
Der neue Steuersatz garantiert keinen neuen Steuersatz für alle Transaktionen bis 100 000 €, sondern gilt nur für Einzelunternehmer und Unternehmer mit einem Umsatz bis 100 000 €.
Gilt die neue Steuerbelastung für mehrere Unternehmen mit dem selben Eigentümer und einem Umsatz von weniger als 100 000 €?
Ja. Das Gesetz hat keine Begrenzung von der Anzahl der juristischer Personen , die im Besitz des selben Eigentümers sind.
Wenn sich ein Unternehmer von dieser Gesetzesänderung inspirieren lässt und er eine neue Gesellschaft gründen möchte, um das Einkommen so zu verteilen, dass jedes Unternehmen unter dem Niveau von 100 000 € liegt, empfehlen wir allen Unternehmern, dieses Verfahren mit einem Steuerberater in der Slowakei zu besprechen.